Unsere Hirsche könnten zurückkommen

Von Dipl. Biol. Beate Hülsen. Hamburg, Juli 2026

Im Januar 2026 hat das Bezirksamt Altona überraschend die Schließung des Damwildgeheges im Hirschpark angekündigt. Am 26.02.26 wurden die letzten Tiere umgesiedelt mit der Begründung, eine artgerechte Haltung sei aus tierschutzrechtlicher Sicht nicht gewährleistet. Es folgten weitere unzutreffende Aussagen, die durch unsere Vorsitzende nachstehend widerleget werden. Grundlage für diese Richtigstellung sind Veröffentlichungen des Bundeslandwirtschafts-ministeriums sowie entsprechende Leit- und Richtlinien der Bundesländer.

Die Haltung von Damwild solle nur aus traditionellen Gründen fortgeführt werden

Die Freunde des Hirschparks streben eine tierschutz- und naturschutzgerechte Beweidung in dem 2,8 Hektar großem Gehege an. Hierbei wird mit geringen Besatzdichten gearbeitet, die Zahl der Tiere soll unter denen liegen, die in der Landwirtschaft üblich sind. Es soll, wenn möglich, keine Zufütterung notwendig werden. Auf die übrige Tierwelt wirkt sich die Haltung von Damwild fördernd aus. Das Damwild fungiert als Schirmart, d.h. als Art, deren Vorkommen die Existenz weiterer Arten, wie z.B. Fledermäusen und Vögeln, ermöglicht. Damit wird durch die Tierhaltung ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Biodiversität geleistet. Fehlt das Damwild, geht diese verloren.

Die Tiere können angeblich nicht tierschutzgerecht im Hirschpark gehalten werden

Managementfehler des Amtes haben in den letzten Jahren zu einer nicht tierschutzgerechten Haltung geführt. Diese Fehler müssen und können korrigiert werden.

1. Im Gehege starben zwei Tiere aufgrund von Brunftkämpfen. Auch in der freien Wildbahn kommt es zu solchen Vorfällen. Allerdings wurde im Hirschpark die Situation dadurch verschärft, dass zuletzt dort ausschließlich männliche Tiere gehalten wurden. Dies geschah im Widerspruch zu den einschlägigen Empfehlungen für die Haltung von Damwild in Gehegen, die eine Haltung im Familienverband vorsehen.

2. Das Gehege wurde mit Buchen bepflanzt, was sich negativ auf den Bodenaufwuchs auswirkt und die Deckung für das Damwild verringerte.

3. Mehrere Pflanzungen im Süden des Geheges wurden nicht tierschutzgerecht eingezäunt. Die Zäune mussten entfernt werden. Daraufhin wurden die Pflanzungen vom Damwild mit den Geweihen verfegt und so zum Absterben gebracht. Die angestrebten Schutzmaßnahmen für das Damwild blieben erfolglos, weil sie nicht fachgerecht durchgeführt worden waren.

Die Entscheidung des Amtes zur Aufgabe der Tierhaltung sei transparent gewesen

Die am 26. Januar 2026 vom Bezirksamt per Pressemitteilung bekanntgegebene Entscheidung, das Damwildgatter im Hirschpark mit sofortiger Wirkung zu schließen, liegt nicht schriftlich vor. Es ist also anhand der Akten nicht nachvollziehbar, wer dies wann mit welcher Begründung entschieden hat. Im Nachhinein sind wechselnde Begründungen zu hören, warum die Tierhaltung angeblich nicht fortgesetzt werden kann. Zunächst wurden die Brunftkämpfe in den Vordergrund gestellt, zuletzt wurde unzutreffend der Denkmalschutz angeführt, der eine artgerechte Haltung verhindern würde.

Das Niendorfer Gehege sei besser für Damwild geeignet als das Gehege im Hirschpark

In drei wesentlichen Punkten ist der Hirschpark dem Niendorfer Gehege überlegen:

1. Das Niendorfer Gehege hat lediglich einen einfachen Knotenzaun, im Hirschpark gibt es einen verstärkten Zaun.

2. Im Gegensatz zu Niendorf ist das Gehege im Hirschpark nicht rundum mit Wald umgeben. Dies ist besser und artgerecht für Damwild, das sich optisch orientiert.

3. Das Niendorfer Gehege besteht aus einer ebenen Fläche. Das Gehege im Hirschpark ist in eine Parklandschaft eingebettet, also in eine Landschaftsform, in der die Tiere natürlicherweise vorkommen. Das Gehege bietet durch sein abfallendes Gelände im Waldbereich beim Unterstand bereits mit der bestehenden Bodenmodellierung einen strukturellen Sichtschutz.

Es müssten Erdwälle geschaffen werden, um Sichtschutz zu schaffen

Schutz kann auch mit einer fachgerechten Pflanzung geschaffen werden oder mit liegenden Baumstämmen. Dies wird von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT Merkblatt 140 von Mai 2026) bestätigt. Damit kann das Gehege denkmalschutzgerecht gestaltet werden.

Es müsste ein doppelter Zaun geschaffen werden

Ein doppelter Zaun ist bei einem Wildgehege im Gegensatz zu einem Zoo mit Schaugehegen nicht notwendig. Dies ist aus den einschlägigen Richtlinien ersichtlich. Es entspricht auch den Vorgaben der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz. Herr Wolters, ehemaliger Leiter des Geheges und jetziger Geschäftsführer von Hagenbeck, berichtet, dass er das Amt hiervon überzeugen konnte. Der bestehende Zaun im Hirschpark ist stark und so dicht, dass keine Hunde eindringen können.

Hunde außerhalb des Geheges würden das Damwild stören

Damwild habituiert sich leicht an Störungen und wird schnell zahm.

1. Als 2024 wieder Hirsche ins Gehege gebracht wurden, waren diese zunächst nie zu sehen. Erst nach einer Eingewöhnungsphase kamen die Tiere auch an den Zaun. Die Tiere nahmen von sich aus Kontakt mit Hunden und Menschen am Zaun auf.

2. Es wurden vom Amt Hunde gezählt aber versäumt gleichzeitig das Verhalten des Damwildes zu dokumentieren. Die Zahl der Hunde sagt nichts über das Verhalten von Damwild aus.

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